Boot Kaufvertrag:Um Streitigkeiten beim (Ver-)Kauf von gebrauchten Wasserfahrzeugen aus dem Weg zu gehen, treffen Sie immer direkte Absprachen mit dem (Ver-)Käufer.
Mit Hilfe eines schriftlichen Vertrages stehen Sie bei Eintritt eines Rechtsstreits definitiv auf der sicheren Seite. Damit ihr Kaufvertrag rechtskräftig ist, nutzen Sie am besten den vorgefertigten Nammert-Mustervertrag.
Der Wassersport findet immer mehr Anhänger, die nicht nur ein Boot ausleihen möchten, sondern selbst Bootseigentümer sein wollen. Die schnellste und einfachste Anlaufstelle um ein geeignetes Boot zu finden, ist zunächst der Gebrauchtbootmarkt im Internet. Voll von Inseraten ist es hier nicht immer einfach genau DAS Boot zu finden. Wenn man allerdings ein passendes Fahrzeug gefunden hat, sollte man es nicht Hals über Kopf abholen, sondern zunächst einige Dinge überprüfen. Ebenso gibt es für Bootsverkäufer einige Dinge zu beachten.
Was muss ich vor dem Kauf eines Bootes beachten?
Im Vergleich zum Kauf bei einem Händler, gibt es bei einem Privatverkauf nicht zwangsläufig eine Gewährleistungsgarantie. Diese kann bei einem Privatkauf explizit ausgeschlossen werden. Eine Überprüfung des gesamten Technikapparats ist daher dringend zu empfehlen. Dazu gehört natürlich auch das laufende Gut, sowie die Motoren. Sollte man selbst Laie sein, empfiehlt es sich einen Sachverständigen auf das Boot schauen zulassen. Eine schnelle und einfache Einschätzung gibt es über die Homepage " .
Wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, ist eine Probefahrt unabdingbar. Hier kann man zudem überprüfen, ob das Fahrverhalten des Wassersportfahrzeuges zum eigenen Handling passt und man in eine gemeinsame Zukunft starten kann.
Wichtig: Achten Sie als Verkäufer darauf, dass der Käufer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und halten Sie die Vereinbarung der Probefahrt schriftlich fest. Bei einem hier entstehenden Schaden kann der Interessent Ihnen den Selbstbehalt und die Kaskohöherstufung ersetzen.
Das Boot sollte beim Wasser- und Schifffahrtsamt entsprechend abgemeldet sein, damit der Neueigentümer eine schnelle Registrierung auf seinen Namen vornehmen kann.
Wenn Sie Ihr Boot versichert haben und dies nun nicht mehr in Ihrem Eigentum steht, übermitteln Sie bitte schnellstmöglich der Versicherung einen Nachweis über den Verkauf. So sind Sie nicht nur im Schadenfall entlastet, sondern können bares Geld sparen. Je früher die Versicherung informiert ist, desto schneller können aufgrund des Risikowegfalls die Verträge aufgehoben werden.
Einen Vordruck zur Information Ihrer Versicherung erhalten Sie hier.
Damit Sie nun jedoch keine lange Liste bei sich tragen, können Sie gerne unseren vorgefertigten Kaufvertrag nutzen. Hiermit sind Sie beim Kauf, aber auch Verkauf, auf der sicheren Seite. Beachten Sie, dass Sie die vollständigen Papiere des Fahrzeuges erhalten. Dazu gehört auch das CE-Zertifikat (für Boote, die nach dem 15.06.1998 zugelassen wurden), sowie die Fahrzeugpapiere vom Trailer.
Damit Sie Ihr Boot gut an den Mann oder die Frau bringen, bedarf es der Überlegung, wie man das Boot am besten veräußert. Die Möglichkeiten umfassen hierzu das Inserieren im Internet, aber auch den Verkauf über einen Makler. Denken Sie daran, dass dieser meistens auf Provisionsbasis arbeitet. Alternativ gibt es natürlich auch die Möglichkeit Ihr altes Boot bei einem Bootshändler in Zahlung zu geben, wenn Sie anschließend ein anderes Boot eben dort erwerben möchten.
Wenn Sie Ihre Yacht über das Internet verkaufen möchten, hier einige Hinweise:
Nutzen Sie eine Plattform, die leicht zu finden ist und die viele Bootsfreunde kennen. Fragen Sie hier vielleicht auch Stegnachbarn und Freunde, wo diese Ihre Boote gefunden haben.
Informieren Sie sich über einen realistischen Preis. Der Bootsverkauf ist sehr individuell und lässt sich leider nicht so einfach nach einer Liste berechnen, wie z.B. der Autoverkauf.
Schauen Sie auch nach ähnlichen Fahrzeugen und zu welchem Preis diese verkauft werden bzw. wurden. Lassen Sie sich aber bei der Preisfindung noch Verhandlungsspielraum.
Machen Sie aussagekräftige Fotos und achten Sie auf die richtige Belichtung. Geben Sie dem Interessenten die Möglichkeit, sich auf Ihre Yacht zu träumen. Das geht natürlich am einfachsten, wenn Ihr Boot entsprechend gereinigt und aufgeräumt ist. Wenn Sie schon dabei sind, beheben Sie doch auch gleich mechanische Probleme. Das steigert wiederum den Preis.
Je schneller Sie auf die Fragen der Interessenten antworten können, desto einfacher ist die Kommunikation miteinander. So bleiben Sie positiv im Gedächtnis. Dazu gehören auch Informationen zu den letzten Wartungs- und Inspektionsterminen. Hierzu kann ein Wertgutachten ebenfalls gehören.
Überlegen Sie sich im Vorfeld eine geeignete Strecke für eine Probefahrt. Wenn es dort keine großen Vorkommnisse gibt, entscheidet sich der Interessent schneller für Ihr Boot. Wenn Sie wissen, dass es eine schwierige oder unübersichtliche Ecke gibt, fahren Sie dort lieber nicht lang.
Als Verkäufer sind Sie verpflichtet den Käufer auf alle Mängel des Fahrzeuges hinzuweisen. Bei der Ausstellung des Kaufvertrages ist es wichtig die vollständigen Daten von Verkäufer und Erwerber aufzuführen. Dies gilt für beide Dokumentausfertigungen. Diese sind ebenso für das Schifffahrtsamt, als auch für die Versicherung als Nachweis der Übergabe wichtig.
Ebenfalls sollten Sie mit Verkauf, wenn nicht anders vereinbart, den gesamten Kaufpreis erhalten. Erst dann können die Papiere des Bootes komplett übergeben werden. Denken Sie hier auch daran alle Schlüssel mitzugeben.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich eine Yacht oder ein Boot zu kaufen, sollten Sie sich frühzeitig auf die Suche begeben. Viele Eigentümer verkaufen Ihre Wasserfahrzeuge zum Ende der Saison. Ab Oktober gibt der Gebrauchtbootmarkt viele schöne und guterhaltende Fahrzeuge her. Genau hier ist der Zeitpunkt für den Beginn der Suche. So können Sie sich viel Zeit lassen und haben dennoch genug Puffer bis zum nächsten Saisonstart.
Selbstverständlich können Sie auch ein Boot aus dem Ausland erwerben. Möchten Sie das Boot bzw. die Yacht anschließend nach Deutschland überführen, achten Sie bitte darauf, dass es einen Nachweis zur Mehrwertsteuerabgabe gibt. Ist dieser nicht vorhanden, wird er bei der Einfuhr nach Deutschland verlangt. Die anfallende Mehrwertsteuer richtet sich dann nach dem jeweiligen Zeitwert der Yacht.
Bereits vor der Probefahrt können Sie einige Details zum Verkauf erfahren, wenn Sie die richtigen Fragen stellen. Dazu gehören unter anderem der Grund des Verkaufs. Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeuges? Beinhaltet der Kaufpreis einen Trailer? Lag es im Süßwasser oder wurde es auch im Salzwasser gefahren? Wann ist eine Probefahrt möglich? Im Zweifel warten Sie hier lieber auf den Frühling, sollte sich das Boot oder die Yacht aktuell im Winterlager befinden.
Nehmen Sie sich jemanden mit und folgen Sie dem Leitsatz „Vier Augen sehen mehr als zwei.“ Es ist immer besser Begleitung zu haben, vor allem wenn diese vom Fach ist. Achten Sie auch auf das Umfeld. Befindet sich das Boot in einem gepflegten Umfeld, ist auch davon auszugehen, dass es selbst einen gutes Maß an Zuwendung erhalten hat. Seien Sie vorsichtig bei unaufgeräumten Kajüten und einer dunklen Einstellung. Licht spielt bei der Besichtigung eine elementare Rolle.
Achtung auch bei Bläschen am Rumpf. Diese können ein Hinweis auf eine vorhandene Osmose sein. Beim Aufpieksen der Bläschen entsteht ein säuerlicher Geruch. Dann lieber die Finger vom Boot lassen.
Eine Formvorschrift gibt es nach § 433 BGB nicht. Sie könnten den Verkauf auch aufgrund einer mündlichen Vereinbarung vornehmen. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass eine mündliche Aussage nicht bindend ist. Damit sich zu jeder Zeit der Eigentumswechsel nachweisen lässt, empfehlen wir jedoch die Textform. Hier können ggf. auch Mängel vermerkt werden, damit es im Nachhinein keine Streitigkeiten gibt.
Sollte es doch einmal zu Streitigkeiten aus Kaufverträgen rund um das Boot kommen, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die das Vertrags- und Sachenrecht umfasst. Ein Angebot können Sie sich über unseren Angebotsrechner einholen.
Grundsätzlich muss für einen Rücktritt auch bei einem Händlerverkauf ein erheblicher Sachmangel vorliegen. Dann müssen Sie dem Verkäufer eine Nachbesserung ermöglichen. Hierzu dürfen 14 Tage nach Kenntnis des Mangels nicht überschritten werden. Die Kosten der Nachbesserung muss dieser auf eigene Kosten übernehmen. Der Käufer muss hierzu eine angemessene Frist setzen, die er zur Behebung des Mangels nutzt. Alternativ kann der Verkäufer auch eine Kaufpreisminderung anbieten. Sollten Sie als Käufer dennoch den Rücktritt wählen, müssen Sie diesen entsprechend erklären. Der Rücktritt muss dann ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
Der Privatverkauf kann dies explizit ausschließen mit den Worten „gekauft wie gesehen“. Dann müssen Sie bei groben Sachmangel eine Arglist des Verkäufers nachweisen können.