Wenn es sich bei Ihrem Angelboot um ein muskelbetriebenes Gefährt handelt, sind jegliche Schäden an Dritten durch Ihre private Haftpflichtversicherung gedeckt. Diese erstreckt sich von Personen- zu Sachschäden.
Bei Motorbooten sieht es anders aus: Je nach PS-Leistung benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Über die beschriebene Privathaftpflichtversicherung sind, je nach Versicherer, maximal 15PS-Fahrzeuge mitversichert. Übersteigt das eigene Boot diese Leistung raten wir Ihnen zum Abschluss der Haftpflichtversicherung für Angelboote, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Damit aber auch Ihr Boot, ganz gleich ob mit oder ohne Motor, gegen Sturm, Diebstahl und Brand versichert ist, benötigen Sie zusätzlichen Schutz in Form einer Kaskoversicherung. Viele Versicherungsnehmer berufen sich hier gerne auf eine bestehende Hausratversicherung. Doch Vorsicht! Diese deckt nicht zwangsläufig alle Versicherungsfälle ab, sodass nur die in der dortigen Police versicherten Gefahren versichert sind. Sollten Sie selbst einen Kratzer oder schlimmer erfahren, haben Sie über die Hausratversicherung keinerlei Leistung zu erwarten. In unserer Leistungsvergleich können Sie alle Leistungen einsehen und sich für ein passendes Produkt entscheiden.
Ein muskelbetriebenes Angelboot, wie z.B. das Ruderboot ist in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Anders sieht dies bei Booten aus, die durch einen Motor angetrieben werden. Einige Gesellschaften erlauben eine Nutzung bis zu einer bestimmten PS-Leistung. Hier klafft die Spanne von 5PS bis zu 15PS. Sollte Ihr Angelboot 15 PS oder mehr haben, ist es ratsam sich nach einer geeigneten Haftpflichtversicherung umzuschauen. In unseren Augen ist eine passende Wassersporthaftpflichtversicherung auf dem Wasser unabdingbar. Im Schadenfalle haften Sie sonst mit Ihrem Privatvermögen!
Egal, ob Ihr Angelboot aus Alu, Gummi oder GFK ist, versichern können Sie es schnell und einfach bei Nammert Versicherungen. Achten Sie darauf, dass Sie dieses in der richtigen Kategorie einordnen. Haben Sie einen Motor am Fahrzeug, ist es ein Motorboot. Sollten Sie zur Fortbewegung Ruder benötigen, kategorisieren Sie Ihr Boot als Ruderboot ein. Diese Unterscheidung ist prämienrelevant und daher elementar wichtig für Sie und uns.
Am einfachsten und schnellsten geht es über unseren [Online-Rechner]. Hier haben Sie die Möglichkeit die Daten Ihres Bootes einzugeben und erhalten sofort die zu zahlende Prämie ausgewiesen. Anschließend können Sie den Antrag über einen Kundenaccount abschließen. Innerhalb weniger Augenblicke erhalten Sie dann von uns die Versicherungspolice und können direkt aufs Wasser. Schneller als Nammert kann das keiner!
Mit unseren Vollkaskotarifen, Basis-Plus und Premium, kriegen Sie bei uns die Möglichkeit zwischen zwei All-Gefahren-Versicherungen zu wählen. Die Premium-Versicherung als „Sorglostarif“ empfehlen wir für Angler, die oft in ausländischen Gebieten angeln. Hierüber sind auch Leistungen enthalten, die nicht primär das Boot betreffen. So erhalten Sie als On-Top-Leistung z.B. reisemedizinischen Service, Hilfe bei der Ersatzteilbeschaffung, Hilfe bei der Dolmetschersuche und anteilige Kostenübernahme.
Natürlich können Sie das! Jederzeit können Sie Ihren zugehörigen Trailer mitversichern, damit dieser denselben Versicherungsschutz hat, wie Ihr Boot. Sollten Sie ein Ruderboot haben, für das wir aufgrund des Einschlusses in der privaten Haftpflichtversicherung aktuell keine eigene Haftpflichtversicherung anbieten, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir finden eine Lösung!
Bei einem Angelboot mit Kajüte handelt es sich meistens schon um ein Boot, das über einen Motor verfügt. Hierzu wählen Sie bitte in unserem Rechner als Fahrzeugart „Motorboot“ aus. Sie haben anstelle eines festen Bootes ein Schlauchboot als Angelpartner? Kein Problem. Einfach als Fahrzeugart das „Schlauchboot“ wählen und die Berechnung kann starten. Sollten Sie Hilfe bei der Einordnung Ihres Bootes benötigen, können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen +49 (0)3375-291277 oder uns eine E-Mail info@nammert.com senden.
In unserem Online-Rechner können Sie mit dem Zusatz „technische Ausrüstung“ den gesamten Wert Ihrer Angelelektronik unterbringen, wenn diese jederzeit abnehmbar ist. Sollten Echolot und Fischfinder sogar fest verbaut sein, addieren Sie den Wert mit zum Bootswert. Damit der Nachweis im Schadenfall einfach ist, empfehlen wir Ihnen jegliche Anschaffungsbelege aufzubewahren.
Sehr gerne können wir Ihre Angeln, plus das zugehörige Equipment, über Ihre Angelboot Versicherung absichern. Unter dem Punkt „Wassersportausrüstung“ können Sie in unserem Online-Rechner den Gesamtwert der Ausstattung angeben und gegen einen Mehrbeitrag zur Bootsversicherung einschließen. Wir bitten Sie jegliche Anschaffungsnachweise zur Ausrüstung sorgsam aufzubewahren, damit es im Schadenfall nicht zu Missverständnissen kommt. Nur so kann eine vollständige Schadenzahlung für entwendete Angelruten, Angeltaschen und Angelrollen geleistet werden.
Für vollständigen Versicherungsschutz bei einem Diebstahl sollten sich Ihre Angelausrüstung bei Schadeneintritt in dem verschlossenen Boot befunden haben (das gilt auch für die Beiboot Versicherung). Alternativ kann sich das Tackle auch in einem abgeschlossenen Raum eines abgeschlossenen Gebäudes befinden, damit Diebstahlschutz herrscht.
Wenn Sie an Ihre Versicherungen für Ihr Boot denken, ist das prima. Noch wichtiger ist aber, dass auch Sie als Angler und Eigner gegen Unfälle versichert sind. Im besten Falle haben Sie bereits eine Private Unfallversicherung. Da die dort versicherten Leistungen jedoch nicht zwangsläufig für Wassersportler bzw. Angler ausreichen, bieten wir all unseren Bootskunden eine zusätzliche Unfallversicherung an. Im Gegensatz zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung können Sie mehrere Unfallversicherungen abschließen, sodass es nicht zu einer Doppelversicherung kommt und Sie aus beiden Verträgen Leistungen beziehen können. Hierbei bieten wir finanzielle Unterstützung, für Sie oder Ihre Angehörigen, bei Invalidität oder Tod der versicherten Person. Mitversichert gelten das Ersticken, Ertrinken, Einatmen giftiger Dämpfe und Gase (z.B. Kohlenstoffmonoxidvergiftungen durch Motorabgase), das Verschollensein auf See, das Retten von Menschenleben auf Wasser und vieles mehr. Ab einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro können Sie als Bootseigner Versicherungsschutz genießen. Gestaffelt bis zu 500.000 Euro im Invaliditätsfall können Sie neben sich auch noch Ihre Familien- und weitere Crewmitglieder gegen die finanziellen Folgen nach einem Unfall schützen.