Ob Sie für Ihren Bootsanhänger eine Versicherung benötigen, hängt damit zusammen mit welchem Kennzeichen der Hänger zugelassen ist. Bei einem schwarzen Trailerkennzeichen unterliegt Ihr Hänger dem § 1 des Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und benötigt daher zwingend eine eigene Trailerversicherung. Nach § 2 Nr. 6c des PflVG sind Anhänger mit einem grünen Kennzeichen nicht verpflichtend zu versichern. Im angekoppelten Zustand besteht über das Zugfahrzeug Haftpflichtschutz.
Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um auch Versicherungsschutz für den abgekoppelten Zeitraum zu haben. Schnell rollt ein Anhänger mal weg oder es entstehen beim Rangieren Schäden an anderen Gegenstände. Eine eigene Versicherung benötigen Sie jedoch gar nicht. Sie können Ihren Anhänger einfach über Ihre Bootsversicherung mitversichern und das ohne zusätzliche Kosten. Wenn Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Boot beantragen, ist Ihr Anhänger ebenso über die Versicherung bei Eigenschäden mitversichert. Er genießt also identischen Versicherungsschutz wie Ihr Boot.
Ihre Trailer Versicherung für den Bootsanhänger können Sie über Ihre Bootsversicherung bei uns einfach und online im Online Rechner abschließen. Geben Sie hierzu bitte beim „Wert Trailer“ den entsprechenden Wert ein und schon wird Ihr Bootsanhänger in die beantragte Bootsversicherung inkludiert.
Wenn Sie Ihren Bootstrailer mit einem grünen Kennzeichen zulassen möchten, bedeutet das, dass Ihr Anhänger sowohl steuer- als auch versicherungsbefreit ist. Sie können das grüne Kennzeichen für den Bootstrailer beantragen, da dieser aufgrund seiner zweckbestimmten Nutzung dazu berechtigt ist. Da es sich bei dem Anhänger um einen Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten handelt, ist dieser gemäß § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der Besteuerung befreit. Sie benötigen für Ihren Bootsanhänger also grundsätzlich keine eigene Haftpflichtversicherung. Während der Fahrt greift die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeuges bei entstandenen Schäden durch den angekoppelten Hänger. Damit auch Versicherungsschutz im abgekoppelten Zustand herrscht, raten wir zum Einschluss des Trailers in die Boots Versicherung.
Der Unterschied zwischen den Kennzeichen liegt nicht in etwa nur bei der Farbe der Buchstaben und Ziffern, sondern auch in den dazugehörigen Versicherungsvorschriften. Das schwarze Kennzeichen unterliegt nach dem Pflichtversicherungsgesetzt der Versicherungspflicht und benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung. Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Versicherungspflicht befreit und benötigen keine explizite Haftpflichtversicherung. Wie Sie Ihren Trailer zulassen, müssen Sie bereits vor dem Gang zur Zulassungsstelle für sich geklärt haben. Bei der Anmeldung von Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese müssen Sie der Zulassungsstelle als Beweis über eine bestehende Haftpflichtversicherungsdeckung vorlegen.
Grundsätzlich ist das Boot natürlich auch auf dem Trailer versichert, sofern es hier zu einem Schadenfall kommen sollte. Hierfür wird dann der jeweilig abgeschlossene Tarif zu Grunde gelegt und welche Bedingungen hier gelten. In der Haftpflichtversicherung sind Schäden gegenüber Dritten versichert, unabhängig davon, ob das Boot getrailert wird oder aber ob sich dieses im Wasser befindet. Sofern eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, tritt diese bei Schäden am eigenen Boot ein. In der Teilkaskoversicherung ist der Versicherungsschutz eingeschränkt auf die Elementargefahren, das Brandrisiko und die Totalentwendung. Die Vollkaskoversicherung tritt darüber hinaus auch Schäden am getrailerten Booten für die Kollision/Unfälle ein so wie bei Teilediebstahl und Vandalismus. Im Bezug auf den Einbruch wäre hier noch erwähnenswert, dass eine entsprechende Sicherung des Bootes wie auch Trailers unabdingbar ist. Ebenfalls muss der Abstellort ein umfriedetes, verschlossenes Grundstück sein oder aber ein verschlossener Raum/Gebäude.
Die in unserer Bootsversicherung integrierte Trailer Haftpflichtversicherung umfasst die identischen Leistungen der Bootsversicherung. Sie greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch Ihres Bootsanhänger entstanden sind. Einen ausführlichen Überblick der Leistungen finden Sie in unserem Leistungsvergleich.
Hier jedoch ein kleiner Einblick:
✔ weltweiter Versicherungsschutz
✔ Schäden, die durch den Gebrauch des Bootstrailers verursacht werden
✔ Mietsachschäden an Steganlagen, Stellplätzen
Selbstverständlich können Sie auch Ihren Bootstrailer kaskoversichern. Hierzu bedarf es nur einer Nennung im Antrag und schon ist der Versicherungsschutz der Bootskasko auch auf den Anhänger erweitert. Wie in der Haftpflichtversicherung unterliegt der Bootsanhänger den Kaskobedingungen des bei uns versicherten Bootes. Analog kann er dann entweder mit unserem Teilkasko- oder unseren Vollkaskotarifen eingedeckt werden.
In der Teilkasko erhalten Sie u.a. folgenden Versicherungsschutz für Ihren Trailer:
✔ Schäden im Winterlager
✔ Brand, Explosion
✔ Sturm, Blitzschlag, Erdbeben
Darüber hinaus leistet die Vollkaskoversicherung bei folgenden Schäden an Ihrem Trailer:
✔ alle unter Teilkasko aufgeführten SchädenWenn Ihr Bootstrailer mit einem grünen Kennzeichen zugelassen werden soll, benötigen Sie keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Ihr Fahrzeug ist dann grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit, sodass Sie bei der Zulassungsstelle keinen Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorlegen müssen.
Sollte Ihr Anhänger mit einem schwarzen Kennzeichen fahren, benötigen Sie eine gültige eVB-Nummer. Diese erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen KFZ-Versicherer. Bitte beachten Sie, dass es nach der Erteilung einer eVB zwingend ist einen Versicherungsvertrag mit dem KFZ-Versicherer aufzunehmen. Setzen Sie sich also nach Anmeldung des Anhängers schnellstmöglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Da Sie Ihren Trailer mit in die Yachtversicherung integrieren können, fallen hier keine Extrakosten an. Berechnen Sie einfach über unseren Online Rechner den Beitrag für Ihre Bootsversicherung, geben im Vorfeld den Wert Ihres Boot Trailers ein und Sie erhalten einen kostengünstigen Versicherungsbeitrag für Ihr Boot und Ihren Anhänger.
Bootsanhänger haben in der Regel ein grünes Kennzeichen. Dieses weist aus, dass der Hänger einzig zum Trailern des Boots in Gebrauch ist und nur für diesen Zweck genutzt wird. Grüne Kennzeichen sind Steuer -und auch Versicherungsbefreit. Demnach muss keine eigene KFZ-Versicherung für diesen abgeschlossen werden. Sobald der Trailer am Zugfahrzeug anhängt ist dieser über dessen Kfz-Versicherung als Gespann in der Kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung mitversichert. Sobald der Trailer abgekoppelt ist, würde hier ggf. eine Privathaftplichtversicherung für entstehende Haftpflichtschäden eintrittspflichtig bzw. bei Auswahl des entsprechenden Tarifes (Basis Plus/Premium) ebenfalls in der Bootshaftpflichtversicherung inkludiert sein. Sofern Sie bei uns eine Vollkaskoversicherung (Basis Plus/Premium) abschließen, so wäre der Trailer äquivalent zum Boot Vollkaskoversichert. Die zu Grunde liegenden Bedingungen müssen jedoch auch hier beachtet werden(z.B. Trailerschloss, bei Diebstahl auf den Abstellort achten etc.).
Seit 1992 sind Bootstrailer Zulassungspflichtig – d.h. Sie benötigen ein eigenständiges Kennzeichen. In der Regel wird bei Sportanhängern ein grünes Kennzeichen ausgegeben, welches die Hänger damit von der Steuer -und der Versicherungspflicht befreit.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Trailer nicht versichern. Die Voraussetzung hierfür ist die Zulassung des Anhängers mit einem grünen Kennzeichen. Hier benötigen Sie keine eigenständige Versicherung, da der Anhänger während der Fahrt über das Zugfahrzeug mitversichert gilt. Jedoch ist eine komplette Alleinhaftung für einen entstandenen Schadenfall durch den Trailer nicht ausgeschlossen. Sollte die überwiegende Schadensursache bei dem angekoppelten Anhänger liegen, ist es durchaus möglich, dass die KFZ-Versicherung den Schaden abweist und auf die Haftung durch den Hänger hinweist. Dies ist z.B. der Fall wenn ein geplatzter Reifen des Anhängers schadenursächlich ist. Auch im abgekoppelten Zustand, schon beim Rangieren per Hand, greift die KFZ-Versicherung nicht mehr. Hier haften Sie im Zweifel mit Ihrem Privatvermögen. Um dagegen abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert Ihren versicherungsbefreiten Trailer mit in die Bootsversicherung einzuschließen. Auch um Eigenschäden am Trailer abgesichert zu wissen, ist es ratsam ihn über die Kaskoversicherung des Bootes entsprechend abzusichern.
Bei uns als Bootsversicherer können Sie ganz einfach auch Ihren Trailer mitversichern. Geben Sie hierzu einfach in unserem Online Rechner den Wert Ihres Bootsanhängers ein und er ist in der Berechnung der Bootsversicherungen integriert. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir für die Mitversicherung des Bootstrailers keine zusätzlichen Kosten erheben. Er läuft also beitragsfrei mit. Sie sollen den Vorteil der Versicherung genießen ohne eine eigenständige Versicherung abschließen zu müssen.
Das grüne Kennzeichen können Sie bei der für Ihren Bezirk zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Hierfür benötigen Sie jedoch die Betriebserlaubnis des Anhängers und den Nachweis über die Steuerbefreiung. Dies erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Finanzamt oder auch beim zuständigen Zollamt. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist für die Zulassung des Boots Trailers nicht notwendig.
Die Ummeldung des Bootstrailers auf ein grünes Kennzeichen – egal ob er bereits mit einem grünen Kennzeichen gefahren ist oder nicht – bedarf der zuständigen Fahrzeugpapieren, der Betriebserlaubnis, aber auch dem Nachweis über die zugrundeliegende Steuerbefreiung. Letztere wird vom zuständigen Finanzamt oder auch der Zollstelle ausgestellt. Eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigen Sie für die Ummeldung nicht.
Die Größe der mit einem Pkw trailerbaren Boote und Yachten ist durch den Gesetzgeber und die Pkw-Hersteller auf kleine Boote begrenzt. Somit sind trailerbare Boote selten länger als 7 bis 8 Meter. Ausnahmefälle, gerade bei leichten Segelyachten, lassen aber auch Längen von 10 Meter und mehr zu. Hierbei darf der Hänger inkl. Boot eine Breite von maximal 2,55 Metern haben und eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiben. Als maximale Gesamtlänge des Gespanns sind 18 Meter vorgesehen, insgesamt darf ein Gesamtgewicht von 3.5 t nicht überschritten werden.
Je nach zulässigem Gesamtgewicht sowie dem Merkmal gebremst/ungebremst liegen die Kosten zwischen ca. 30 bis 55 EUR.