In Italien gibt es eine Reihe von geschützten Gebieten mit besonderen Vorschriften. Diese können den Seekarten entnommen oder bei den zuständigen Behörden oder Hafenämtern erfragt werden. Es ist verboten, in der Nähe von Badestränden zu fahren. In Häfen sind nur Schallsignale erlaubt, die der Vermeidung von Kollisionen dienen. Jede Gewässerverunreinigung ist dabei strengstens untersagt. Genaue Auskünfte zu den Naturschutzgebieten erteilt die Guardia Costiera. Weitere Informationen: www.minambiente.it, www.parks.it
In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten. In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen.
In der Adria wird nachts Fischerei mit starken Scheinwerfern betrieben, die zu Verwechslungen mit anderen Lichtern führen können.
An den Frischwasseranschlüssen in Häfen, insbesondere im Süden, wird in der Regel kein Trinkwasser angeboten.
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen oder die amtlich anerkannten Kennzeichen von den Verbänden, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS).
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Jänner 1985 in Betrieb genommen wurden - Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992.
„Luxussteuer für Boote“
Die Luxussteuer für Boote gilt nur für italienische Bootseigner. Ausländische Bootseigner sind vor der Steuer nicht betroffen.
Das gilt auch für Charterboote unter italienischer Flagge.
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See obligatorisch, wenn
Bootsführer zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr dürfen auch Boote unter 40 PS in Begleitung eines Volljährigen, der auch einen Sportbootführerschein besitzt, fahren.
Anmerkung: Slowenische oder kroatische Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.
Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis. Für den Sportschiffer sind drei verschiedene Zeugnisse relevant:
Seefunk: SRC (Short Range Certificate) „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Gültig für UKW und GMDSS. LRC (Long Range Certificate) “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS.
Binnenfunk: UBI „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“
Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte (Certificato di Assicurazione), die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssumme beträgt 7.290.000,- EUR, 6.070.000,- EUR für Personenschäden und 1.220.000,- EUR für Sachschäden.
Bei Kontrollen von Rettungsringen und Rettungswesten wird streng auf die CE-Konformität geachtet. Mitgeführte Seenotsignale und Signalpistolen müssen grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
NAMMERT empfiehlt bei Befahren der italienischen Binnengewässer eine Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen gemäß dem „Certificato“, einer Vereinbarung, die mit den italienischen Aufsichtsbehörden getroffen wurde:
Mit dieser Ausrüstung darf das Fahrgebiet 3 Meilen nicht überschritten werden.
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung innerhalb der verschiedenen Meilenzonen |
Weltweit |
>50 SM |
>12 SM |
>6 SM |
>3 SM |
>1 SM |
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Rettungsinsel | ✘ | ✘ | ||||
ohnmachtsichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichen für jede Person an Bord |
✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ |
Sicherheitsleinen für jede Person an Bord, auch auf Flüssen die zum Meer führen |
✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ |
Rettungsring mit Reflexstreifen und Leine | ✘1 | ✘1 | ✘1 | ✘1 | ✘1 | ✘1 |
Feuerlöscher | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ |
Bilgenpumpe | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ |
Mann-über-Bord-Boje | ✘1 | ✘1 | ✘1 | ✘1 | ||
Rauchboje | ✘3 | ✘2 | ✘2 | ✘2 | ✘1 | |
Schiffsuhr | ✘ | ✘ | ||||
Barometer | ✘ | ✘ | ||||
Kompass mit Deviationstabelle (a) | ✘ | ✘ | ✘ | |||
Fernglas | ✘ | ✘ | ||||
Navigationskarte für den jew. Fahrbereich | ✘ | ✘ | ||||
Navigationsbesteck | ✘ | ✘ | ||||
Rotes Handfeuersignal | ✘4 | ✘3 | ✘2 | ✘2 | ✘2 | |
Rote Fallschirmraketen | ✘4 | ✘3 | ✘2 | ✘2 | ||
Erste Hilfe Ausrüstung | ✘ | ✘ | ||||
Richtscheinwerfer (b) | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | |
Akustisches Signal (Horn) (c) | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | |
Elektrische Positionsgeräte | ✘ | ✘ | ||||
UKW-Sprechfunkanlage | ✘ | ✘ | ✘ | |||
Radarreflektor | ✘ | ✘ | ||||
Seenotfunkbake EPIRB | ✘ |
Das Seenotrettungszentrum Italiens (MRCC), die Einsatzzentrale des Hauptkommandos der Capitanerie di Porto - Guardia Costiera, ist rund um die Uhr über die Notrufnummer 1530 („Numero Blu“) erreichbar.
Das MRCC ist über Funk (VHF Kanal 16) und DSC (VHF Kanal 70 oder Grenzwelle 2187,5 kHz) erreichbar.
Aus Sicherheitsgründen wird darauf hingewiesen, dass ein Mobiltelefon an Bord kein Ersatz für ein UKW-Seefunkgerät sein kann, da Küstenfunkstellen nur auf den internationalen Seefunkfrequenzen hörbereit sind.
Wassersportfahrzeuge müssen folgenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt einräumen und von diesen einen Sicherheitsabstand (zwischen 50 m und 200 m) einhalten:
Es ist verboten:
In der Nähe von Übungsgebieten der Segelsurfschulen ist besonders vorsichtig zu fahren.
Beim Passieren von Taucherbojen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten.
Vor Anker liegende Wasserfahrzeuge müssen bei Tag mit zwei weißen, übereinander liegenden Fahnen, und bei Nacht mit einem weißen Licht ausgerüstet werden.
Im Notfall müssen Bootsführer akustische Signalmittel verwenden. Für Motorboote benötigt man ein Horn, für Paddel- und Segelboote mit einer Segelfläche bis 15 qm eine Trillerpfeife.
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden.
Wasserskifahren
Wasserskifahren muss in freien Gebieten oder in den vorgeschriebenen Wasserskistrecken und in einer Sicherheitsentfernung von mindestens 100 m stattfinden. Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten. Zugboote müssen auch einen Sicherheitsabstand (zwischen 50 m und 100 m) von den anderen Wasserfahrzeugen einhalten. Eine Wenden- und eine Leerlaufvorkehrung, ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten sowie einen Rettungsring für jeden Wasserskifahrer sind vorgeschrieben. Wasserskifahrer müssen eine Schwimmweste tragen.
Jetski
Jet-Skis dürfen in Italien grundsätzlich nur mit entsprechendem Sportbootführerschein geführt werden. Jet-Ski und ähnliche Wasserfahrzeuge dürfen nicht am Strand abgestellt werden.
Jet-Ski Fahrer müssen eine Rettungsweste tragen.
Sonderregelung im Hafeneinfahrtsbereich Triest und vor der Küste Muggias: Dort sind Jet-Ski und Windsurfen wegen des Schiffsverkehrs und der Grenznähe zu Slowenien untersagt.
Tauchen
Tauchverbot besteht:
Wichtig: Die Kennboje, die ein Tauchareal kennzeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißen Querstreifen versehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben.
Windsurfen
Auf allen öffentlichen Gewässern ist vorerst das Windsurfen möglich. Selbstverständlich sind Schifffahrtswege, Badegebiete, Häfen sowie Hafenein- und -ausfahrten zu meiden. Die örtlichen Behörden können Surfverbote erlassen oder Surfreviere begrenzen. Deshalb ist es erforderlich, sich vor Ort über mögliche Einschränkungen zu erkundigen. Windsurfer sollten für sie eingerichtete Zufahrtsstraßen zum Wasser nutzen und nur dort ihre Surfbretter und Segel abstellen.
Segelsurfer müssen eine Rettungsweste tragen und einen Mindestabstand von 10 m voneinander einhalten.