Damit Sie Ihre Muskelkraft spielen lassen können ohne sich dabei über Schäden Sorgen machen zu müssen, bietet die Versicherung „Boot“ vollumfänglichen Schutz.
Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Ruderboot ist in der Regel nicht notwendig, wenn Sie bereits eine Private Haftpflichtversicherung besitzen. Diese übernimmt auch Schäden bei der Nutzung von Ruderbooten. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend den Abschluss einer Kaskoversicherung für Ihr Boot. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz über Ihre Hausratversicherung – jedoch nur, wenn sich Ihr Boot in einem abgeschlossenen Raum befindet. Ebenso zahlt Ihr Hausratversicherer nur Schäden, die durch die im Vertrag vereinbarten Gefahren (Leitungswasser, Sturm, Brand, Einbruch-Diebstahl) entstanden sind.
Über die in der Hausratversicherung enthaltenen Gefahren hinaus leistet die Kaskoversicherung auch bei einfachem Diebstahl, außerhalb von Gebäuden, Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen sowie Schäden, die entstehen, wie Sie mit Ihrem Boot verunfallen. Eine Übersicht über die Unterschiede zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung finden Sie in unserem Leistungsvergleich.
Teilkaskoversicherung:
✔ Schäden im Winterlager
✔ Brand, Explosion
✔ Sturm, Blitzschlag, Erdbeben
✔ Diebstahl des ganzen Ruderbootes
Vollkaskoversicherung:
✔ alle unter Teilkasko aufgeführten Schäden
✔ Vandalismus
✔ Teilediebstahl
✔ Unfall des Bootes (Stranden, Kentern, Sinken)
✔ Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Ruderboot ist bereits in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Je nach Tarif zahlt man für eine umfangreiche Kaskoversicherung, wie wir Sie anbieten, zwischen 120 € und 210 € inklusive Versicherungssteuer. Wir empfehlen Ihnen sich beim Vergleichen von Versicherungen nicht nur nach dem günstigsten Preis zu richten, sondern auch die Bedingungen – besonders die Ausschlüsse – aufmerksam zu lesen.
Da es in Deutschland keine Versicherungspflicht für Boote gibt, bedarf es grundsätzlich auch keiner Versicherung für Ihr Ruderboot. Dennoch empfehlen wir Ihnen den Abschluss der entsprechenden Versicherungen, da Sie für alle entstandenen Schäden durch Ihr Boot privat gemäß § 823 BGB haften und auch für Eigenschäden selbst aufkommen müssen.
Für den vollumfänglichen Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Ruderboot Versicherung Vollkaskoversicherung. So ist Ihr Ruderboot gegen die Gefahren Sturm, Brand, Diebstahl, Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen, Unfällen und auch im Winterlager bestens abgesichert.